
Die UKV - Tarif
ZahnPrivat 75
Besonderheit dieses Tarifs
Die anfängliche Leistungsbegrenzung erstreckt sich lediglich über die ersten 3 Kalenderjahre.
Es erfolgt kein Abzug bei der Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, z.B. bei einer Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) oder bei einer Behandlung im Ausland.
Die kannst die Tarife auch dann abschließen, wenn Du Zahnfleischprobleme hast (Parodontose/Parodontitis).
Die Antragsfrage nach durchgeführten oder empfohlenen Zahnerhaltungs-/Zahnersatzbehandlungen bezieht sich ausdrücklich nur auf die letzten 2 Jahre vor Antragstellung.
Antragsfragen
1. Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?
Je fehlendem Zahn wird ein (dauerhafter) Zuschlag von 6,10 € erhoben.
2. Wird aktuell eine Zahnersatz- oder Zahnbehandlung durchgeführt bzw. wurde eine solche in den letzten 2 Jahren empfohlen?
Muss Du diese Frage mit “ja” beantworten, wird der Antrag bis zum Abschluss der Maßnahme(n) zurückgestellt.
Unter Zahnersatzmaßnahmen sind die Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, Inlays und Onlays zu verstehen. Zur Zahnbehandlung werden Wurzelbehandlung einschließlich Wurzelspitzenresektion, Entfernung eines Zahns, Zahnfüllungen, Anbringen von Veneers sowie Aufbissbehelfe und Schienen gerechnet.
3. Wurde in den letzten 2 Jahren eine Parodontose bzw. Parodontitis zahnärztlich festgestellt?
Musst Du diese Frage mit “ja” beantworten, besteht kein Versicherungsschutz für Parodontosebehandlung.
Tarifliche Leistungen
Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattugnsfähigen Kosten abzüglich der von der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich erbrachten Leistung.
im Tarif ZahnPRIVAT 75 zu
75%
Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, leistet der Tarif 100% bzw. 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen
Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen
CEREC-Behandlungen
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays und Onlays
Veneers
Funktionsanalyse und Funktionstherapie
Vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen, z.B.
Strahlendiagnostik, wie Röntgen oder DVT
Einsatz von Laser und OP-Mikroskop
VECTOR-Technologie
Bakterienanalyse, inkl. DNA-Analyse
bei Periimplantitis: Photodynamische Therapie (PDT) am Zahnfleisch, Photoaktive Chemotherapie (PACT) sowie Photothermische Therapie (PTT)
Zu den erstattungsfähigen Versicherungsleistungen gehören
Professionelle Zahnreinigung und zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, insgesamt max. 100 €/Jahr
Zur Zahnprophylaxe gehören
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen
Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolges
Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/-behandlung
Zahnsteinentfernug und Kontrolle
Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren, unabhängig vom Alter
Kunststofffüllungen, z.B.
Kompositfüllungen
Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen
Kariesinfiltration (auch ICON-Behandlung)
Wurzelkanalbehandlung/-revision und Wurzelspitzenresektion
Parodontosebehandlung (z.B. auch mittels Periochip)
Aufbissbehelfe und (Knirscher-)Schienen
Schmerzlindernde Maßnahmen (Anästhesie), insbesondere
Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf
Lachgas-Sedierung
Vollnarkose
Akupunktur
Hypnose
Tarifliche Regelungen
Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.
Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen
Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen
Keine Wartezeit
Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Die UKV kann aber Deinen Vertrag NICHT ordentlich kündigen!
Leistungsbegrenzung in den ersten 3 Kalenderjahren
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
1.000 €
Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.
2.000 €
Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.
3.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 4. Kalenderjahr.
Monatsbeiträge
Stand: 2025
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
ZahnPRIVAT 75
20 - 29 Jahre
8,00 €
30 - 39 Jahre
11,70 €
40 - 49 Jahre
16,91 €
50 - 59 Jahre
25,23 €
ab 60 Jahre
35,37 €
Ab Beginn des Jahres, in dem das 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird, ist der Betrag für das Eintrittsalter 30, 40, 50 bzw. 60 zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.
Für fehlende, noch nicht (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzte Zähne wird je Zahn ein (dauerhafter) Beitragszuschlag von 6,10 € erhoben. Es dürfen max. 3 Zähne fehlen.