Die UKV - Tarif

ZahnPrivat 75

Besonderheit dieses Tarifs

Die anfängliche Leistungsbegrenzung erstreckt sich lediglich über die ersten 3 Kalenderjahre.

Es erfolgt kein Abzug bei der Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, z.B. bei einer Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) oder bei einer Behandlung im Ausland.

Die kannst die Tarife auch dann abschließen, wenn Du Zahnfleischprobleme hast (Parodontose/Parodontitis).

Die Antragsfrage nach durchgeführten oder empfohlenen Zahnerhaltungs-/Zahnersatzbehandlungen bezieht sich ausdrücklich nur auf die letzten 2 Jahre vor Antragstellung.

Antragsfragen

1. Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?

Je fehlendem Zahn wird ein (dauerhafter) Zuschlag von 6,10 € erhoben.

2. Wird aktuell eine Zahnersatz- oder Zahnbehandlung durchgeführt bzw. wurde eine solche in den letzten 2 Jahren empfohlen?

Muss Du diese Frage mit “ja” beantworten, wird der Antrag bis zum Abschluss der Maßnahme(n) zurückgestellt.

Unter Zahnersatzmaßnahmen sind die Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, Inlays und Onlays zu verstehen. Zur Zahnbehandlung werden Wurzelbehandlung einschließlich Wurzelspitzenresektion, Entfernung eines Zahns, Zahnfüllungen, Anbringen von Veneers sowie Aufbissbehelfe und Schienen gerechnet.

3. Wurde in den letzten 2 Jahren eine Parodontose bzw. Parodontitis zahnärztlich festgestellt?

Musst Du diese Frage mit “ja” beantworten, besteht kein Versicherungsschutz für Parodontosebehandlung.

Tarifliche Leistungen

Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattugnsfähigen Kosten abzüglich der von der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich erbrachten Leistung.

im Tarif ZahnPRIVAT 75 zu

75%

Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, leistet der Tarif 100% bzw. 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen

  • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen

  • CEREC-Behandlungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays und Onlays

  • Veneers

  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

  • Vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen, z.B.

    • Strahlendiagnostik, wie Röntgen oder DVT

    • Einsatz von Laser und OP-Mikroskop

    • VECTOR-Technologie

    • Bakterienanalyse, inkl. DNA-Analyse

    • bei Periimplantitis: Photodynamische Therapie (PDT) am Zahnfleisch, Photoaktive Chemotherapie (PACT) sowie Photothermische Therapie (PTT)

Zu den erstattungsfähigen Versicherungsleistungen gehören

  • Professionelle Zahnreinigung und zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, insgesamt max. 100 €/Jahr

    Zur Zahnprophylaxe gehören

    • Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen

    • Erstellung eines Mundhygienestatus, Kontrolle des Übungserfolges

    • Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/-behandlung

    • Zahnsteinentfernug und Kontrolle

    • Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren, unabhängig vom Alter

  • Kunststofffüllungen, z.B.

    • Kompositfüllungen

    • Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen

    • Kariesinfiltration (auch ICON-Behandlung)

  • Wurzelkanalbehandlung/-revision und Wurzelspitzenresektion

  • Parodontosebehandlung (z.B. auch mittels Periochip)

  • Aufbissbehelfe und (Knirscher-)Schienen

  • Schmerzlindernde Maßnahmen (Anästhesie), insbesondere

    • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf

    • Lachgas-Sedierung

    • Vollnarkose

    • Akupunktur

    • Hypnose

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.

Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen

Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen

Keine Wartezeit

Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Die UKV kann aber Deinen Vertrag NICHT ordentlich kündigen!

Leistungsbegrenzung in den ersten 3 Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

1.000 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

2.000 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

3.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 4. Kalenderjahr.

Monatsbeiträge

Stand: 2025

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

ZahnPRIVAT 75

20 - 29 Jahre

8,00 €

30 - 39 Jahre

11,70 €

40 - 49 Jahre

16,91 €

50 - 59 Jahre

25,23 €

ab 60 Jahre

35,37 €

Ab Beginn des Jahres, in dem das 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird, ist der Betrag für das Eintrittsalter 30, 40, 50 bzw. 60 zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

Für fehlende, noch nicht (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzte Zähne wird je Zahn ein (dauerhafter) Beitragszuschlag von 6,10 € erhoben. Es dürfen max. 3 Zähne fehlen.

oder Informationen / Fragebogen anfordern: