Die Barmenia-Tarife

Mehr Zahn 80

Mehr Zahn 90

Mehr Zahn 100

Wie hoch möchtest Du Deine Zähne versichern?

Besonderheiten dieser Tarife

Die Barmenia-Tarife bieten eine hohe Flexibilität:

Du bestimmst, wie hoch Dein Versicherungsschutz für Zahnersatz (einschließlich Inlays) sein soll. - Ein späteres Absenkung des Erstattungssatzes ist jederzeit möglich, eine spätere Erhöhung ist vom Zustand Deiner Zähne und Deines Zahnfleisches abhängig.

Ein fehlender Zahn, für den zur Zeit keine Notwendigkeit oder Absicht besteht, ihn ersetzen zu lassen, ist in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Du kannst nur Zahnersatz versichern oder mit Zahnreinigung + Bleaching + Zahnerhaltung kombinieren, um einen vollständigen Versicherungsschutz zu erhalten.

Antragsfragen

1. Erfolgt zurzeit eine Zahnersatzbehandlung, eine Wurzelbehandlung und / oder eine Behandlung wegen Parodontose / Parodontitis, oder ist sie angeraten oder beabsichtigt?

Wichtiger Hinweis: Laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen sind nicht mitversichert! Info

2. Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähne und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?

Hinweis: 1 fehlender Zahn ist in den Versicherungsschutz eingeschlossen, sofern ein Ersatz bisher noch nicht angeraten oder beabsichtigt ist/war.

Fehlen 2 oder 3 Zähne werden die Erstattungen für Zahnersatz in den ersten drei Kalenderjahren sehr stark eingeschränkt. Ggf. schreib uns eine Nachricht, damit wir Dir nähere Informationen dazu senden können.

Fehlen 4 oder mehr Zähne, ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich.

Mehr Zahn 80, Mehr Zahn 90, Mehr Zahn 100

Tarifliche Leistungen

Versichert sind die Kosten für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der gesetzlchen Krankenversicherung zu

80%, 90% bzw.100%

Werden zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen, sinkt der Erstattungssatz auf 60% (statt 80%), 70% (statt 90%) bzw. 80% (statt 100%). Das passiert in der Regel dann, wenn ein Zahnarzt aufgesucht wird, der ausschließlich privat abrechnet.

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören z.B.

  • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays und Onlays

  • Vor- und Nachbehandlungen, z.B. Funktionsanalyse und Funktionstherapie

Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

1.500 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

3.000 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

4.500 €

Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.

6.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.

Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen

Material- und Laborkosten werden zu angemessenen Preisen erstattet.

Keine Wartezeit

Vertragsbeginn: Jeder Tag im Monat ist möglich

Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate, danach täglich kündbar (ohne Frist)

Monatsbeiträge für Zahnersatz

21 - 30 Jahre

4,60 €

31 - 40 Jahre

10,60 €

41 - 50 Jahre

15,90 €

51 - 60 Jahre

23,90 €

ab 61 Jahre

29,20 €

21 - 30 Jahre

7,10 €

31 - 40 Jahre

16,80 €

41 - 50 Jahre

25,10 €

51 - 60 Jahre

37,50 €

ab 61 Jahre

45,70 €

31 - 40 Jahre

22,50 €

41 - 50 Jahre

33,70 €

ab 61 Jahre

61,40 €

Stand; 2024

Eintrittsalter

= tatsächliches Alter

Zahn 80 (80%)

Zahn 90 (90%)

Zahn 100 (100%)

9,50 €

21 - 30 Jahre

50,40 €

51 - 60 Jahre

Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41- 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem das 31., 41., 51. bzw. 61. Lebensjahr vollendet wird. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

Mögliche Ergänzung:

Mehr Zahnvorsorge Bonus

Tarifliche Leistungen Mehr Zahnvorsorge Bonus (Zahn VB)

Versichert sind die Kosten für Zahnreinigung und Zahnerhaltung inklusive der Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu

100%

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören

  • Professionelle Zahnreinigung, ohne Begrenzung auf Anzahl oder jährlichen Höchstsatz

  • Zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen

    • Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung

    • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

    • Fissurenversiegelung

  • Hochwertige Kunststofffüllungen

    • Kompositfüllungen

    • Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen

  • Wurzelbehandlungen

  • Parodontosebehandlungen

  • Aufbiss-/Knirscherschienen

  • Schmerzlindernde Maßnahmen

    • Vollnarkose

    • Akupunktur

    • Hypnose

    • Analgo-Sedierung

    • Lachgas-Sedierung

  • Zahnaufhellende Maßnahmen, max. 200 € alle 2 Jahre

Monatsbeiträge für Zahnersatz + Zahnreinigung / Zahnerhaltung

= tatsächliches Alter

Eintrittsalter

Stand; 2024

21 - 30 Jahre

16,35 €

31 - 40 Jahre

22,35 €

41 - 50 Jahre

27,65 €

51 - 60 Jahre

35,65 €

21 - 30 Jahre

18,85 €

31 - 40 Jahre

28,55 €

41 - 50 Jahre

36,85 €

51 - 60 Jahre

49,25 €

ab 61 Jahre

57,45 €

21 - 30 Jahre

21,25 €

31 - 40 Jahre

34,25 €

41 - 50 Jahre

45,45 €

51 - 60 Jahre

62,15 €

ab 61 Jahre

73,15 €

+ Zahn VB

Zahn 80 (80%)

40,25 €

ab 61 Jahre

+ Zahn VB

Zahn 90 (90%)

Zahn 100 (100%)

+ Zahn VB

Der Beitrag der Altersgruppe 21 - 30, 31 - 40, 41- 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem das 31., 41., 51. bzw. 61. Lebensjahr vollendet wird. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

oder Informationen / Fragebogen anfordern: