UKV - Tarif

ZahnPrivat Premium

Notwendige, angeratene oder beabsichtigte Behandlungen sind - mit wenigen Ausnahmen - nicht versicherbar. Das gilt insbesondere auch für das Schließen von Zahnlücken, die bisher noch nicht mit Brückengliedern, einer Prothese oder einem Implantat versorgt oder nur provisorisch geschlossen sind, oder für Zähne, die zerstört sind und gezogen werden müssen.

Besonderheiten dieses Tarifs

Gegen Zahlung eines Beitragszuschlags ist hier der Ersatz von bis zu drei fehlenden oder zerstörten Zähnen in den Versicherungsschutz eingeschlossen, auch dann, wenn ein Ersatz bereits beabsichtigt ist.

Wichtiger Hinweis: Es darf noch kein Kostenvoranschlag erstellt und/oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht worden sein.

Antragsfragen

1. Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind, oder steht fest, dass Zähne gezogen werden müssen?

Je fehlendem oder zerstörtem Zahn wird ein (dauerhafter) Zuschlag von 8,60 € erhoben.

Achtung: Die folgende Frage bezieht sich NICHT auf Maßnahmen für fehlende bzw. noch zu ziehende Zähne!

2. Finden zur Zeit Wurzelbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen statt, sind solche notwendig oder beabsichtigt, bzw. wurden in den letzten 2 Jahren Maßnahmen angeraten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden?

Muss Du diese Frage mit “ja” beantworten, wird der Antrag bis zum Abschluss der Maßnahme zurückgestellt. - Unter Zahnersatzmaßnahmen sind die Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, Inlays und Onlays zu verstehen.

3. Besteht eine Parodontose / Parodontitis ?

Musst Du diese Frage mit “ja” beantworten, besteht kein Versicherungsschutz für Parodontosebehandlung.

Fehlen 4 oder mehr Zähne, ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich

Tarifliche Leistungen

Die nach Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden erstattet mit

90%

Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, leistet der Tarif 90% der erstattungsfähigen Aufwendungen

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören

  • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays und Onlays

  • Veneers

  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

  • Vorbereitende diagnostische (Röntgen, DVT), therapeutische und chirurgische Leistungen

  • Professionelle Zahnreinigung, max. 90% von 120 € / Jahr

  • Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)

  • Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion

  • Parodontosebehandlung (z.B. auch mittels Periochip)

  • Aufbissbehelfe und Schienen

  • Schmerzlindernde Maßnahmen (Anästhesie)

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.

Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen

Keine Wartezeit

Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Leistungsbegrenzung in den ersten 4 Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

900 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

2.700 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

5.400 €

Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.

8.100 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

Monatsbeiträge

Zähne fehlen” meint: Zähne fehlen und sind bisher noch nicht dauerhaft ersetzt oder sie sollen noch gezogen werden.

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

Stand: 2024

kein Zahn fehlt

20 - 29 Jahre

15,86 €

30 - 39 Jahre

25,92 €

40 - 49 Jahre

42,08 €

50 - 59 Jahre

57,91 €

ab 60 Jahre

74,78 €

20 - 29 Jahre

24,46 €

30 - 39 Jahre

34,52 €

40 - 49 Jahre

50,68 €

50 - 59 Jahre

66,51€

ab 60 Jahre

83,38 €

20 - 29 Jahre

33,06 €

30 - 39 Jahre

43,12 €

40 - 49 Jahre

59,28 €

50 - 59 Jahre

75,11 €

ab 60 Jahre

91,98 €

20 - 29 Jahre

41,66 €

30 - 39 Jahre

51,72 €

40 - 49 Jahre

67,88 €

50 - 59 Jahre

83,71 €

ab 60 Jahre

100,58 €

1 Zahn fehlt

2 Zähne fehlen

3 Zähne fehlen

Ab Beginn des Jahres, in dem das 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird, ist der Betrag für das Eintrittsalter 30, 40, 50 bzw. 60 zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

oder Informationen / Fragebogen anfordern: