Die SDK-Tarife
ZP9
ZP1
Besonderheiten dieser Tarife
Der Versicherungsschutz ist variabel in der Höhe des Erstattungssatzes und hat besonders in der Altersstufe von 20 - 30 Jahren ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis.
Bis zu 3 fehlende, bisher noch nicht ersetzte Zähne können gegen Zahlung eines Beitragszuschlages mitversichert werden. Durch die Zahlung des Beitragszuschlages besteht hierfür Versicherungsschutz.
Antragsfrage
Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?
Für jeden fehlenden Zahn wird ein (dauerhafter) Zuschlag von 20% erhoben. Durch die Zahlung des Beitragszuschlags besteht zukünftig Versicherungsschutz.
Wichtiger Hinweis: Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Parodontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht.
Info
Der Leistungsausschluss gilt NICHT für fehlende Zähne, für die ein Beitragszuschlag erhoben wird!
Fehlen 4 oder mehr Zähne, ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich
Tarifliche Leistungen
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu
max.
90%
bzw.
100%
Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung, weil die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) durchgeführt wird, sinkt der Erstattungssatz im Tarif ZP9 auf 55% (statt 90%) bzw. im Tarif ZP1 auf 65% (statt 100%). Das gilt auch für Behandlungen im Ausland, wenn die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger nachweislich keine Vorleistung erbringt.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören z.B.
Zahnersatzleistungen, wie z.B.
Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen bis zum vorletzten Zahn (6er)
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays und Onlays, auch Cerec-Inlays
Veneers
Funktionsanalyse und Funktionstherapie
Röntgenbilder
Anästhesie
Zahnprophylaxe einschlielich Professioneller Zahnreinigung, max. 150 € / Jahr im Tarif ZP9 bzw. max. 200 € im Tarif ZP1
Konservierende Leistungen, z.B.
Kunststofffüllungen
Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen
Wurzelkanalbehandlungen
Chirurgische Leistungen, z.B.
Wurzelspitzenresektionen
Parodontalbehandlung, z.B.
VECTOR-Technologie
Schleimhauttransplantationen
Bakterien-/DNA-Test
Zusätzliche Aufwendungen von Laser oder OP-Mikroskop
Aufbissbehelfe, z.B.
Schienen und Knirscherschienen
DROS-Schienen
Schmerzlindernde Maßnahmen, max. 200 € / Jahr
Akupunktur
Lachgas-Sedierung
Hypnose
Vollnarkose
Tarifliche Regelungen
Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen und die Vorleistung durch einen Erstattungsvermerk oder ein Abrechnungsschreiben nachzuweisen.
Keine Wartezeit
Arzthonorare: bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen
Mindestvertragslaufzeit: 1 Versicherungsjahr., danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Verblendungen werden nur bis zum vorletzten Zahn erstattet.
Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres. Das 1. Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30.06.
Für Behandlungen im Ausland werden maximal die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland erstattet würden.
Tarif ZP9 (90%): Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
900 €
Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.
1.800 €
Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.
2.700 €
Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.
3.600 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.
Monatsbeiträge
“Zahn fehlt” meint: Zahn fehlt und ist bisher noch nicht dauerhaft durch ein Implantat, ein Brückenglied oder eine Prothese ersetzt. Weisheitszähne und vollständige Lückenschlüsse rechnen nicht mit.
Tarif ZP9 (90%)
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
Stand; 2024
kein Zahn fehlt
31 - 40 Jahre
24,89 €
61 - 70 Jahre
58,86 €
ab 71 Jahre
64,19 €
21 - 30 Jahre
14,89 €
31 - 40 Jahre
29,87 €
41 - 50 Jahre
40,66 €
51 - 60 Jahre
52,96 €
61 - 70 Jahre
68,23 €
ab 71 Jahre
77,03 €
21 - 30 Jahre
17,37 €
31 - 40 Jahre
34,85 €
41 - 50 Jahre
47,43 €
51 - 60 Jahre
61,78 €
61 - 70 Jahre
79,60 €
ab 71 Jahre
89,87 €
21 - 30 Jahre
19,86 €
31 - 40 Jahre
39,82 €
41 - 50 Jahre
54,21 €
51 - 60 Jahre
70,61 €
61 - 70 Jahre
90,98 €
ab 71 Jahre
102,70 €
12,41 €
21 - 30 Jahre
33,88 €
41 - 50 Jahre
44,13 €
51 - 60 Jahre
1 Zahn fehlt
2 Zähne fehlen
3 Zähne fehlen
Ab Beginn des Jahres, in dem das 21. 31., 41., 51., 61. bzw. 71. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.
Tarif ZP1 (100%): Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
1.000 €
Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.
2.000 €
Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.
3.000 €
Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.
4.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.
Monatsbeiträge
“Zahn fehlt” meint: Zahn fehlt und ist bisher noch nicht dauerhaft durch ein Implantat, ein Brückenglied oder eine Prothese ersetzt. Weisheitszähne und vollständige Lückenschlüsse rechnen nicht mit.
Tarif ZP1 (100%)
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
Stand; 2024
kein Zahn fehlt
31 - 40 Jahre
29,28 €
61 - 70 Jahre
67,06 €
ab 71 Jahre
75,70 €
21 - 30 Jahre
17,48 €
31 - 40 Jahre
35,14 €
41 - 50 Jahre
47,88 €
51 - 60 Jahre
62,42 €
61 - 70 Jahre
80,47 €
ab 71 Jahre
90,84 €
21 - 30 Jahre
20,40 €
31 - 40 Jahre
40,99 €
41 - 50 Jahre
55,86 €
51 - 60 Jahre
72,83 €
61 - 70 Jahre
93,88 €
ab 71 Jahre
105,98 €
21 - 30 Jahre
23,31 €
31 - 40 Jahre
46,85 €
41 - 50 Jahre
63,84 €
51 - 60 Jahre
83,23 €
61 - 70 Jahre
107,30 €
ab 71 Jahre
121,12 €
14,57 €
21 - 30 Jahre
39,90 €
41 - 50 Jahre
52,02 €
51 - 60 Jahre
1 Zahn fehlt
2 Zähne fehlen
3 Zähne fehlen
Ab Beginn des Jahres, in dem das 21. 31., 41., 51., 61. bzw. 71. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.