Die SDK-Tarife

ZP9

ZP1

Besonderheiten dieser Tarife

Der Versicherungsschutz ist variabel in der Höhe des Erstattungssatzes und hat besonders in der Altersstufe von 20 - 30 Jahren ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis.

Bis zu 3 fehlende, bisher noch nicht ersetzte Zähne können gegen Zahlung eines Beitragszuschlages mitversichert werden. Durch die Zahlung des Beitragszuschlages besteht hierfür Versicherungsschutz.

Antragsfrage

Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?

Für jeden fehlenden Zahn wird ein (dauerhafter) Zuschlag von 20% erhoben. Durch die Zahlung des Beitragszuschlags besteht zukünftig Versicherungsschutz.

Wichtiger Hinweis: Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Parodontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht.

Info

Der Leistungsausschluss gilt NICHT für fehlende Zähne, für die ein Beitragszuschlag erhoben wird!

Fehlen 4 oder mehr Zähne, ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich

Tarifliche Leistungen

Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu

max.

90%

bzw.

100%

Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung, weil die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) durchgeführt wird, sinkt der Erstattungssatz im Tarif ZP9 auf 55% (statt 90%) bzw. im Tarif ZP1 auf 65% (statt 100%). Das gilt auch für Behandlungen im Ausland, wenn die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger nachweislich keine Vorleistung erbringt.

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören z.B.

  • Zahnersatzleistungen, wie z.B.

    • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen bis zum vorletzten Zahn (6er)

    • Implantate einschließlich Knochenaufbau

    • Inlays und Onlays, auch Cerec-Inlays

    • Veneers

    • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

    • Röntgenbilder

    • Anästhesie

  • Zahnprophylaxe einschlielich Professioneller Zahnreinigung, max. 150 € / Jahr im Tarif ZP9 bzw. max. 200 € im Tarif ZP1

  • Konservierende Leistungen, z.B.

    • Kunststofffüllungen

    • Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen

    • Wurzelkanalbehandlungen

  • Chirurgische Leistungen, z.B.

    • Wurzelspitzenresektionen

  • Parodontalbehandlung, z.B.

    • VECTOR-Technologie

    • Schleimhauttransplantationen

    • Bakterien-/DNA-Test

  • Zusätzliche Aufwendungen von Laser oder OP-Mikroskop

  • Aufbissbehelfe, z.B.

    • Schienen und Knirscherschienen

    • DROS-Schienen

  • Schmerzlindernde Maßnahmen, max. 200 € / Jahr

    • Akupunktur

    • Lachgas-Sedierung

    • Hypnose

    • Vollnarkose

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen und die Vorleistung durch einen Erstattungsvermerk oder ein Abrechnungsschreiben nachzuweisen.

Keine Wartezeit

Arzthonorare: bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen

Mindestvertragslaufzeit: 1 Versicherungsjahr., danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Verblendungen werden nur bis zum vorletzten Zahn erstattet.

Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres. Das 1. Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30.06.

Für Behandlungen im Ausland werden maximal die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland erstattet würden.

Tarif ZP9 (90%): Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

900 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

1.800 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

2.700 €

Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.

3.600 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

Monatsbeiträge

Zahn fehlt” meint: Zahn fehlt und ist bisher noch nicht dauerhaft durch ein Implantat, ein Brückenglied oder eine Prothese ersetzt. Weisheitszähne und vollständige Lückenschlüsse rechnen nicht mit.

Tarif ZP9 (90%)

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

Stand; 2024

kein Zahn fehlt

31 - 40 Jahre

24,89 €

61 - 70 Jahre

58,86 €

ab 71 Jahre

64,19 €

21 - 30 Jahre

14,89 €

31 - 40 Jahre

29,87 €

41 - 50 Jahre

40,66 €

51 - 60 Jahre

52,96 €

61 - 70 Jahre

68,23 €

ab 71 Jahre

77,03 €

21 - 30 Jahre

17,37 €

31 - 40 Jahre

34,85 €

41 - 50 Jahre

47,43 €

51 - 60 Jahre

61,78 €

61 - 70 Jahre

79,60 €

ab 71 Jahre

89,87 €

21 - 30 Jahre

19,86 €

31 - 40 Jahre

39,82 €

41 - 50 Jahre

54,21 €

51 - 60 Jahre

70,61 €

61 - 70 Jahre

90,98 €

ab 71 Jahre

102,70 €

12,41 €

21 - 30 Jahre

33,88 €

41 - 50 Jahre

44,13 €

51 - 60 Jahre

1 Zahn fehlt

2 Zähne fehlen

3 Zähne fehlen

Ab Beginn des Jahres, in dem das 21. 31., 41., 51., 61. bzw. 71. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

Tarif ZP1 (100%): Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

1.000 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

2.000 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

3.000 €

Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.

4.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

Monatsbeiträge

Zahn fehlt” meint: Zahn fehlt und ist bisher noch nicht dauerhaft durch ein Implantat, ein Brückenglied oder eine Prothese ersetzt. Weisheitszähne und vollständige Lückenschlüsse rechnen nicht mit.

Tarif ZP1 (100%)

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

Stand; 2024

kein Zahn fehlt

31 - 40 Jahre

29,28 €

61 - 70 Jahre

67,06 €

ab 71 Jahre

75,70 €

21 - 30 Jahre

17,48 €

31 - 40 Jahre

35,14 €

41 - 50 Jahre

47,88 €

51 - 60 Jahre

62,42 €

61 - 70 Jahre

80,47 €

ab 71 Jahre

90,84 €

21 - 30 Jahre

20,40 €

31 - 40 Jahre

40,99 €

41 - 50 Jahre

55,86 €

51 - 60 Jahre

72,83 €

61 - 70 Jahre

93,88 €

ab 71 Jahre

105,98 €

21 - 30 Jahre

23,31 €

31 - 40 Jahre

46,85 €

41 - 50 Jahre

63,84 €

51 - 60 Jahre

83,23 €

61 - 70 Jahre

107,30 €

ab 71 Jahre

121,12 €

14,57 €

21 - 30 Jahre

39,90 €

41 - 50 Jahre

52,02 €

51 - 60 Jahre

1 Zahn fehlt

2 Zähne fehlen

3 Zähne fehlen

Ab Beginn des Jahres, in dem das 21. 31., 41., 51., 61. bzw. 71. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

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