Signal Iduna-Tarif

ZahnEXKLUSIVpur

Besonderheiten dieses Tarifs

Die Signal Iduna bietet seit vielen Jahren Tarife an, die Versicherungsschutz für kieferorthopädische Behandlung einschließen, hat hier also sehr viel Kompetenz.

Der Tarif ZahnEXKLUSIV erreicht mit 100% den höchstmöglichen Erstattungssatz und ist einer von wenigen Tarifen, der - abgesehen von Höchstsätzen in den ersten vier Kalenderjahren - in allen Kieferindikationsgruppen (KIG) ohne Begrenzung leistet.

Professionelle Zahnreinigung wird (ohne Begrenzung) auch für Kinder erstattet. Das ist wichtig, da immer mehr kieferorthopädische Praxen das notwendige Entfernen von Zahnbelägen, die sich beim Tragen einer Klammer bilden, als Professionelle Zahnreinigung abrechnen.

Wichtiger Hinweis: Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. - Insbesondere sollten keine Zahn- oder Kieferfehlstellungen diagnostiziert / dokumentiert sein! Info

Antragsfragen

1. Fand in den letzten 3 Jahren ein Besuch beim Kieferorthopäden statt, oder wurde ein solcher empfohlen?

2. Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine Parodontose / Parodontitis?

3. Werden aktuell Zahnersatz- und/oder Zahnbehandlungsmaßnahmen durchgeführt oder wurden diese von einem Zahnarzt empfohlen?

Wichtiger Hinweis: Die Fragen 1. - 3. müssen mit “nein” beantwortet werden können. Andernfalls ist ein Versicherungsschutz nach diesem Tarif leider nicht möglich.

Hinweis für erwachsene Interessenten: Die Annahmekriterien sind sehr restriktiv: So dürfen max. 6 Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken- und Prothesenglieder) versorgt sein, und es darf keine Zahnlücke vorhanden sein.

4. Fehlen Zähne (ausgenommen Weisheits- oder Milchzähne? Sind Zähne ersetzt oder überkront?

Tarifliche Leistungen

Die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen werden erstattet zu

100%

Der Betrag der tariflichen Leistung vermindert sich um die Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers oder Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger.

Berücksichtigungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige

Kieferorthopädie

sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begeonnen hat.

Wichtiger Hinweis: Die Signal Iduna sieht keine medizinisch Notwendigkeit z.B. für Lingualtechnik, Farblosbögen, Kunststoffbrackets oder Mini-Brackets, so dass dadurch entstehende Mehrkosten nicht erstattet werden.

Prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen

ohne Begrenzung auf Anzahl oder jährlichen Höchstsatz

einschließlich Professioneller Zahnreinigungen

Zahnbehandlung,

  • Röntgenaufnahmen

  • Mund- und Parodontosebehandlung

  • Wurzelspitzenresektionen

  • plastische Füllungen, wie Kunststoff-, Komposit- und dentinadhäsive Füllungen)

  • Aufbissbehelfe (z.B. Knirscherschienen)

einschließlich

Zahnaufhellung, max. 300 € / alle 2 Jahre

Zahnersatzmaßnahmen,

  • Kronen und Brücken

  • Keramik- und Kunststoffverblendungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays

  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

  • Vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen

einschließlich

Schmerzlinderung, max. 300 € / Jahr

Besondere Maßnahmen zur

  • Akupunktur

  • Hypnose

  • Analgosedierung (Dämmerschlaf)

  • Lachgas-Sedierung

  • Vollnarkose

Dazu gehören:

Die Maßnahmen müssen im Zusammenhang mit Zahnersatz oder Zahnbehandlung stehen.

Leistungsbegrenzung in den ersten vier Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

250 €

- 1.000 € *)

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

3.000 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

4.500 €

Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.

6.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

*) in Abhängigkeit davon, in welchem Quartal die Versicherung beginnt

Tarifliche Regelungen

Die Höhe der Vorleistungen ist durch einen entsprechenden Leistungsvermerk, ein fehlender Leistungsanspruch durch eine ablehnende Bescheinigung nachzuweisen.

Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen

Material- und Laborkosten werden zu Beträgen der “mittleren Preislage” erstattet.

Keine Wartezeit

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate, 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres.

Monatsbeiträge

1 - 19 Jahre

22,89 €

20 - 29 Jahre

23,17 €

30 - 34 Jahre

29,99 €

35 - 39 Jahre

36,10 €

40 - 44 Jahre

38,33 €

45 - 49 Jahre

43,54 €

50 - 54 Jahre

50,25 €

55 - 59 Jahre

53,62 €

60 - 64 Jahre

62,74 €

65 - 70 Jahre

65,44 €

Stand; 2024

Eintrittsalter

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Monatsersten und dem Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. bzw.65. Lebensjahr vollendet wird, ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

oder Informationen / Fragebogen anfordern: