R + V - Tarif

Comfort plus P2u

  • Keine Antragsfragen

  • Keine Wartezeit (auch nicht für Sehhilfen)

  • Keine altersbedingten Beitragserhöhungen

  • Bisher sehr gute Erstattungspraxis

  • Erweiterbar mit einem Tarif für Zahnreinigung und Zahnerhaltung. Wir empfehlen hierfür den Tarif der Barmenia oder den der Württembergischen.

Besonderheiten dieses Tarifs

Antragsfragen

Wichtiger Hinweis: Unter den Versicherungsschutz fallen Zahnersatzmaßnahmen, die bei Vertragsabschluss weder begonnen, noch angeraten bzw. geplant waren. Info

Es werden keinen Antragsfragen gestellt.

Fehlende Zähne: Unter den Versicherungsschutz fallen nur Leistungen für (durch Brücken, Implantate oder Prothesen) dauerhaft ersetzte Zähne und für bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche Zähne (einschließlich intakter Kronen).

Tarifliche Leistungen für Zahnersatz

Versichert sind die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendigen Zahnersatz einschließlich der anzurechnenden Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Erstattungen Dritter zu

Günstigerprüfung: Erstattet wird mindestens der gleiche Betrag, der von der gesetzlichen Krankenversicherung als Festzuschuss für die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme anerkannt wurde (, max. der verbleibende Eigenanteil). Beispiele

70%

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören z.B.

  • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays und Onlays

  • Vor- und Nachbehandlungen (Anästhesie, radiologische Leistungen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie)

Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

1.000 €

Im 2. Kalenderjahr max.

2.000 €

Im 3. Kalenderjahr max.

3.000 €

Im 4. Kalenderjahr max.

4.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

Tarifliche Leistungen für Sehhilfen

Erstattet werden Sehhilfen (Brillengläser und -fassungen, Kontaktlinsen) bis zu einem Gesamtbetrag von 200 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu

100%

Tarifliche Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzlich erstattet werden Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte bis zu einem Gesamtbetrag von 200 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu

100%

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.

Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen.

Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Monatsbeiträge

55 und älter

24,60 €

54 Jahre

24,58 €

53 Jahre

24,41 €

52 Jahre

24,23 €

51 Jahre

24,04 €

50 Jahre

23,83 €

49 Jahre

23,62 €

48 Jahre

23,39 €

47 Jahre

23,16 €

46 Jahre

22,91 €

45 Jahre

22,66 €

44 Jahre

22,40 €

43 Jahre

22,13 €

42 Jahre

21,86 €

41 Jahre

21,59 €

40 Jahre

21,32 €

39 Jahre

21,04 €

38 Jahre

20,77 €

37 Jahre

20,50 €

36 Jahre

20,23 €

35 Jahre

19,97 €

34 Jahre

19,71 €

33 Jahre

19,46 €

32 Jahre

19,19 €

31 Jahre

18,93 €

30 Jahre

18,67 €

29 Jahre

18,41 €

28 Jahre

18,15 €

27 Jahre

17,88 €

26 Jahre

17,61 €

25 Jahre

17,33 €

24 Jahre

17,05 €

Stand; 2024

= Beginnjahr - Geburtsjahr)

Eintrittsalter

Es erfolgen keine altersbedingten Beitragserhöhungen!

oder Informationen / Fragebogen anfordern: