Infos zu kieferorthopädischen Behandlungen

Behandlungskosten

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung können schnell 4.000 € - 7.000 € erreichen. Da sich die Behandlung meist über mehrere Jahre erstreckt, verteilt sich die Kostenbelastung über den Behandlungszeitraum.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen einen Großteil der Kosten.

Zahnfehlstellungen werden bei Kindern und Jugendlichen je nach Schweregrad der Verformung in sogenannte „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“, kurz: KIG, eingeteilt. Es gibt fünf Klassifizierungen. In den KIG 3, 4 und 5 ist die gesetzliche Krankenversicherung leistungspflichtig.

Wünschen Sie besondere Leistungen, wie z.B. Brackets aus Edelstahl, Kunststoff oder Keramik, andere Bögen (Drähte) oder zusätzliche Diagnostik,  entstehen Eigenanteile, die durchaus 1.500 € und mehr betragen können.

Behandlung ohne Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung kann teuer werden ….

Keine Leistungspflicht besteht für die gesetzlichen Krankenkassen in den KIG 1 und 2, so dass Sie bei einer solchen Einstufung zusätzlich die Kosten zu tragen haben, die bei einem höheren Schweregrad von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssten.

Auswahl einer Zusatzversicherung

Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherer ist nicht einheitlich. Einige Tarife schließen ausdrücklich Leistungen ein, die andere Versicherer als Behandlungen/Materialen einschätzen, die über das medizinisch notwendige/sinnvolle Maß hinausgehen (z.B. Lingual-Technik, Farblosbögen oder Mini-Brackets). 

Hier sollten Sie abwägen, ob Ihnen der höhere Leistungsumfang besonders wichtig ist, von dem Sie noch nicht wissen, ob dieser überhaupt zum Tragen kommt und wie teuer dieser sein wird, oder eher ein möglichst hoher Erstattungssatz und hohe Erstattungen bereits in den ersten Kalenderjahren.

Nicht unerhebliche Kosten können auch für die Zahnreinigung entstehen. Es kommt immer häufiger vor, dass diese über die Gebührenziffer „Professionelle Zahnreinigung“ abgerechnet werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Reinigung über eine andere Gebührenposition („Entfernen harter und weicher Zahnbeläge“) in Rechnung zu stellen. Das machen aber nicht alle kieferorthopädischen Praxen oder nur dann, wenn Sie diese Möglichkeit der Abrechnung explizit einfordern.

Der richtige Zeitpunkt

Damit Sie Ihr Kind ohne Einschränkung versichern können, sollten Sie eine geeignete Versicherung möglichst schon mit Beginn des Zahnwechsels abschließen. Steht die Notwendigkeit einer (späteren) Behandlung bereits fest, ist kein Versicherungsschutz mehr möglich!

Es sollte daher auf keinen Fall bei Ihrem Haus-Zahnarzt ein Hinweis auf eine mögliche Behandlungsbedürftigkeit dokumentiert sein oder bereits ein Besuch bei einem Kieferorthopäden stattgefunden haben. 

Versicherungsschutz für Erwachsene

Da hier Zahnfehlstellungen in den meisten Fällen bereits bestehen, ist  Versicherungsschutz für kieferorthopädische Behandlung eher schwierig bis aussichtslos.